Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Bautrockner und Entfeuchtungsgeräte zwischen der Nikola Perkovic Solutions (Einzelunternehmen, nachfolgend „Vermieter") und dem Kunden (nachfolgend „Mieter"). Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar. Eine Buchung ist eine unverbindliche Anfrage. Der Vermieter übermittelt ein Angebot per E-Mail mit einem Zahlungslink. Der Vertrag kommt erst mit Zahlung über den Zahlungslink zustande.

§ 3 Mietgegenstand und Übergabe

Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Angebot oder in der Buchung bestätigten Geräte einschließlich Zubehör. Die Geräte bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat die Geräte bei Übergabe zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gelten die Geräte als vertragsgemäß übergeben. Mit Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung auf den Mieter über und bleibt bis zur Rückgabe beim Vermieter.

§ 4 Mietdauer

Die Mindestmietdauer beträgt eine Woche. Beginn und Ende der Mietdauer richten sich nach der vereinbarten Übergabe und Abholung. Eine Verlängerung ist nach Absprache möglich. Bei verspäteter Rückgabe wird die Miete bis zur Abholung fortberechnet. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Erstattung.

§ 5 Mietpreis und Zahlung

Der Mietpreis richtet sich nach der aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt der Buchung. Die Zahlung erfolgt bei Buchung. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Gerät der Mieter in Verzug, kann der Vermieter die Leistung bis zum Zahlungseingang zurückhalten und den Vertrag kündigen. Der Mieter trägt die Kosten, die durch Rückholung oder zusätzliche Anfahrten entstehen.

§ 6 Kaution/Sicherheitsleistung

Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe wird vor Übergabe mitgeteilt. Die Rückzahlung erfolgt nach Rückgabe und Prüfung der Geräte; offene Forderungen können verrechnet werden.

§ 7 Lieferung, Aufbau und Abholung

Liefertermine sind unverbindlich und richten sich nach Verfügbarkeit. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden; eine Express-Option innerhalb von 3 Stunden ist möglich. Der Mieter stellt sicher, dass der Aufstellort zugänglich ist und ein geeigneter Stromanschluss vorhanden ist. Wartezeiten oder erfolglose Anfahrten, die der Mieter zu vertreten hat, können in Rechnung gestellt werden. Der Vermieter haftet nicht für Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Verkehr, Wetter, Ausfall von Zulieferungen).

§ 8 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte sachgemäß zu behandeln und gemäß Einweisung sowie Herstellerangaben zu betreiben. Veränderungen am Gerät sowie eine Weitervermietung sind untersagt. Der Einsatz hat in geeigneten, frostfreien Innenräumen zu erfolgen. Der Mieter sorgt für einen geeigneten Aufstellort sowie einen Stromanschluss und trägt die Stromkosten. Der Wasserbehälter ist regelmäßig zu entleeren oder der Ablaufschlauch fachgerecht zu betreiben. Schäden oder Ausfälle sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

§ 9 Stornierung und Terminänderung

Stornierungen bedürfen der Textform. Bei kurzfristiger Stornierung oder nicht wahrgenommenem Termin kann der Vermieter eine angemessene Ausfallpauschale verlangen, sofern der Mieter nicht nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Terminänderungen sind nach Verfügbarkeit möglich.

§ 10 Haftung

Der Mieter haftet für Schäden am Mietgegenstand, die durch unsachgemäße Nutzung, Verlust oder Diebstahl während der Mietzeit entstehen. Für normale Abnutzung haftet der Mieter nicht. Der Vermieter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Eine Haftung für Folgeschäden (z. B. an Bauwerk, Inventar oder Elektrik) sowie für Ausfälle durch Stromunterbrechungen, ungeeignete Aufstellorte oder fehlerhafte Bedienung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 Versicherung

Das Risiko für Verlust, Diebstahl und Beschädigung der Geräte trägt der Mieter während der Mietzeit. Dem Mieter wird der Abschluss einer geeigneten Versicherung empfohlen.

§ 12 Rückgabe

Die Geräte sind zum vereinbarten Zeitpunkt zur Abholung bereitzustellen. Der Mieter stellt sicher, dass die Geräte zugänglich sind und inklusive Zubehör sowie in sauberem Zustand übergeben werden.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Köln, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.